Vor zwei Tagen entschied das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das die Partei NPD nicht verboten und
der entsprechende Verbotsantrag abgewiesen wird. Es war ein durchaus
historisches Ereignis, denn Parteienverbote wurden in der BRD bislang nur
selten beantragt und noch seltener auch tatsächlich bestätigt. Genau genommen
nur zweimal überhaupt, nämlich gegen die Sozialistische Reichspartei und die
Kommunistische Partei Deutschlands. Die NPD ist jedoch nach 2003 bereits zum
zweiten Mal dem Verbot entkommen.
"Blamage" ist tatsächlich die richtige Bezeichnung |
Das Verbotsverfahren war bis
zum Schluß ein großes Medienereignis, das von der Mainstream-Journaille mit dem
üblichen Gedöns gegen Rechts inszeniert wurde. Doch den eigentlichen Kern der
Verbotsthematik berührten weder ihre Gegner noch die NPD selbst: Die fehlende
verfassungsmäßige Grundlage, um ein solches Verfahren überhaupt führen zu
können. Ohne Verfassung kann es keine Verfassungsorgane geben und somit auch
keine Verfassungswidrigkeit festgestellt werden. Niemand kann sich „widrig“
oder „feindlich“ gegenüber einer Verfassung verhalten, die es nicht gibt.
Medien und Politik verbreiten
immer wieder die Mär von der gesamtdeutschen Verfassung, also dem
verfassungsrechtlichen Anspruch des „Grundgesetzes“, welches angeblich einer
echten Verfassung gleichgestellt sei. Dem ist aber nicht so, denn Artikel 146
des besagten „Grundgesetzes“ besagt das Gegenteil:
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Das Grundgesetz ist also
unstreitig lediglich ein vorläufiges ordnungsrechtliches Instrumentarium der
Siegermächte des Zweiten Weltkrieges. Der Politiker Carlo Schmid bezeichnete in
einer Rede vor dem Parlamentarischen Rat am 8.9.1948 die Bundesrepublik
Deutschland als „Staatsfragment“ und das Grundgesetz ausdrücklich als Provisorium
und nicht als Verfassung. Die so genannten “Deutschen Väter des Grundgesetzes”
dürften dabei kaum mehr als Punkt und Komma gesetzt haben.
Die Bundesregierung vertritt die
in einer Denkschrift zum Einigungsvertrag festgehaltene Rechtsauffassung, dass
eine Anwendung des Art. 146 Grundgesetz zwar möglich, aber nicht notwendig sei und
die Präambelaussage "Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte
Deutsche Volk" die Beendigung des übergangsweisen Charakters des
Grundgesetzes klarstelle. Dies ist jedoch grundlegend falsch, denn das
Grundgesetz ist nicht in freier Entscheidung vom deutschen Volk beschlossen
worden und es kam darüber hinaus 1949 ohne Beteiligung der Deutschen zustande, „denen
mitzuwirken versagt war“. Dieser Mangel konnte auch durch den sog. „Einigungsvertrag“
nicht behoben werden, der den Beitritt der ehem. DDR zum Grundgesetz regelte.
Tatsache ist: Wir Deutschen
haben keine Verfassung, das Grundgesetz ist nach wie vor ein Besatzergesetz,
Deutschland hat keinen Friedenvertrag und steht immer noch unter der sog.
UN-Feindstaatenklausel. Alles, was in der Zeit der BRD an vermeintlichen „Grundrechten“,
„Grundordnungen“ (z.B. die FDGO) oder Gesetzen beschlossen worden ist, ersetzt
keine echte Verfassung und ist ein Provisorium ohne verfassungsrechtlichen
Rahmen. Wir leben in keinem souveränen Staat, sondern in einem
Besatzungskonstrukt. Mit Inkrafttreten des Einigungsvertrages 1990 hat die BRD rechtlich
gesehen sogar aufgehört zu existieren, denn der Grundgesetzartikel, der die
Zugehörigkeit der Bundesländer zum „Staatsgebiet“ der BRD beinhaltete, wurde
nach der Teilwiedervereinigung ersatzlos gestrichen. Die Bundesländer werden
seitdem lediglich in der Präambel des Grundgesetzes aufgezählt, jedoch hat die
Präambel keinen rechtsgültigen Charakter. Diese Gebietsauflistung ist demnach
ebenso wertlos wie die Aussage in der Präambel, daß das Grundgesetz „für das
gesamte deutsche Volk“ gelte.
Es mag ketzerisch klingen,
aber genau genommen ist die BRD ihrer Rechtsform nach kein Staat, sondern
lediglich ein Unternehmen. Die Karlsruher Verfassungsrichter sind demnach genau
genommen bloß Angestellte dieser Firma. Eine Verfassung, die sie schützen
könnten oder müßten, gibt es schlicht und ergreifend nicht. Es steht ihnen
daher auch nicht an, über die Verfassungsmäßig- oder widrigkeit einer Partei innerhalb
der aktuellen Parteiendiktatur zu urteilen. Tun sie dies doch – wie in diesem
Verbotsverfahren geschehen – handelt es sich nicht um eine rechtsstaatliche
Entscheidung, sondern um eine Willkürhandlung im Bezug auf die bestehende
Parteiendiktatur.
Dabei können nur besonders
dumme Menschen die Auffassung vertreten, daß der NPD durch das Nicht-Verbot das
„Glück“ zuteil wurde, weiterhin dem bundesrepublikanischen Parteienkartell
angehören zu dürfen. Die Karlsruher Entscheidung ist für die NPD kein Grund zur
Freude oder Erleichterung, sondern ein vernichtendes Urteil. Ein Totenschein,
unterzeichnet von den höchsten Richtern der Republik. Nur dumme Menschen können
diese Blamage noch feiern oder schönreden. Dazu gehört auch die NPD selbst, die
von einer „Hintertür
der vermeintlichen Bedeutungslosigkeit“ spricht, obwohl es gar keine
Hintertür gibt: Die NPD ist de facto bedeutungslos und schon mit eineinhalb
Beinen im Grab. Nur ein paar raffgierige Berufs-NPDler, die noch Pfründe
abkassieren wollen solange es noch geht und ein paar naive Traumtänzer zerren
an dem großteils schon abgestorbenen Parteikadaver noch herum.
Hinterlistige Medienvertreter
und Politiker jammern scheinheilig über das Nicht-Verbot, bejubeln aber
lautstark die gerichtlich festgezurrte angebliche „Verfassungswidrigkeit“ der
NPD. Sie dürfen froh sein, daß die NPD offenbar zu viel Verbotsschiß in der
Hose hatte, um das Verfahren für das Verfassungsthema zu nutzen und die von den Medien so gerne verteidigte, in Wahrheit mehr als löchrige
„freiheitlich demokratischen Grundordnung“ politisch anzugreifen. Wer wie die
NPD ängstlich kriechend das „Grundgesetz“ der Besatzungsmächte anerkennt und
betont, er würde ja nicht dagegen verstoßen, der macht es den medialen „Verfassungspropagandisten“
auffallend leicht und erweist sich als denkbar schlechter Vertreter des deutschen
Volkes und seines verbrieften Rechtes, endlich das Besatzer-Provisorium BRD
hinter sich zu lassen und einen souveränen deutschen Staat mit eigener
Verfassung zu beschließen.
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